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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1) GELTUNGSBEREICH

1.1Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, nachfolgend „AVB“, gelten für sämtliche Verkäufe, die Casali A.V. Srl, nachfolgend das „Unternehmen“, an den Käufer, nachfolgend der „Kunde“, tätigt, auch wenn auf diese Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich Bezug genommen oder hingewiesen wird.

1.2 Vereinbarungen, die von diesen AVB abweichen, sind für das Unternehmen nur dann verbindlich, wenn sie in der Bestellung des Kunden enthalten und vom Unternehmen ausdrücklich gemäß Artikel 4.3 „Bestätigte Bestellung“ angenommen wurden.

1.3

Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Vertretern, Vermittlern, Mitarbeitern oder Angestellten des Unternehmens, die weder gesetzliche Vertreter sind noch über eine gültige Vollmacht verfügen, entfalten gegenüber dem Unternehmen keinerlei Wirkung und können diesem gegenüber nicht geltend gemacht werden.

1.4 Im Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmen finden die vom Kunden erstellten Allgemeinen Einkaufsbedingungen unter keinen Umständen Anwendung.

2) PRODUKT

2.1 Sämtliche Informationen und Angaben zum Produkt, auch wenn sie auf Websites, in Broschüren, Katalogen, Preislisten oder ähnlichen Dokumenten des Unternehmens enthalten sind, haben lediglich ungefähren und unverbindlichen Charakter.

2.2 Alle in der Preisliste aufgeführten Materialien sind Sicherheitsmaterialien aus thermisch vorgespanntem Glas und entsprechen daher der Norm UNI 12150-1 für vorgespanntes Glas im Bauwesen und im Möbelbau.

2.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Unternehmen darüber zu informieren, ob für den Erwerb des Produkts besondere Zertifizierungen und/oder die Einhaltung besonderer zwingender Vorschriften erforderlich sind.

2.4 Das Unternehmen behält sich das ausschließliche Recht vor, Modelle beziehungsweise Dekore ohne vorherige Ankündigung zu ändern, sofern es dies zur Verbesserung des Produkts für zweckmäßig hält.

3) HERSTELLUNGSVERFAHREN DES PRODUKTS

3.1 Glas Aus chemisch-physikalischer Sicht ist Glas ein amorpher Feststoff beziehungsweise eine Flüssigkeit mit sehr hoher Viskosität, die durch schnelles Abkühlen geschmolzener silikatischer Materialien entsteht.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, beispielsweise Zinnflecken, sind als typische und unvermeidbare Merkmale des Herstellungsverfahrens anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

3.2 Eigenfarbe Sämtliche für Verglasungen verwendeten Materialien besitzen eine Eigenfarbe, die durch die Rohstoffe bestimmt wird, aus denen sie bestehen.

Diese Farbe wird mit zunehmender Dicke der Glasscheibe deutlicher sichtbar.

3.3 Thermisch Vorgespanntes Glas wird durch ein thermisches Härtungsverfahren, das sogenannte Vorspannen, hergestellt.

Aus optischer Sicht kann eine Glasscheibe infolge des Vorspannverfahrens Verzerrungen aufweisen, die bei nicht vorgespanntem Glas nicht vorhanden sind.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, einschließlich geringfügiger Spuren des Vorspannverfahrens, sind als typische Merkmale des Glasherstellungsverfahrens anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

3.4 Gebogenes Glas ist Glas, das schrittweise auf hohe Temperaturen erwärmt wird, bis es ausreichend plastisch ist, um sich im Biegeofen an eine konkave oder konvexe Form anzulegen.

Gebogenes Glas kann nicht hergestellt werden, ohne dass sich die Struktur der verwendeten Form zumindest in geringfügigem Umfang auf dem Glas abzeichnet.

Dieses Verfahren kann die Transparenz und die gleichmäßige Dicke der Glasscheibe beeinträchtigen.

Der Biegevorgang endet mit einer sofortigen Abkühlung, um thermisch vorgespanntes gebogenes Glas zu erhalten.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, einschließlich geringfügiger Spuren des Vorspannverfahrens und/oder der verwendeten Form, sind als typische Merkmale des Herstellungsverfahrens für gebogenes Glas anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

3.5 Gravur Die von Casali auf seinen Gläsern ausgeführte Gravur wird von einem Mitarbeiter manuell angefertigt.

Daher können selbst bei demselben Dekor geringfügige Abweichungen in Form und Ausführung gegenüber den vom Unternehmen bereitgestellten Mustern auftreten.

Diese geringfügigen Unterschiede sind charakteristisch für die handwerkliche Bearbeitung des Produkts und verleihen diesem einen zusätzlichen Wert. Jede vom Unternehmen hergestellte Tür ist daher ein Unikat.

Kleine Unterschiede oder eine geringfügig ungleichmäßige Ausführung der Gravur sind als typische Merkmale des Bearbeitungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

3.6 Die Bemalung der von Casali gravierten Gläser erfolgt manuell mit einem geeigneten Pinsel.

Geringfügige Unterschiede im Farbton und in der Ausführung sind charakteristisch für diese handwerkliche Arbeit und machen jede Tür zu einem Unikat. Dies gilt auch für mehrere Türen, die mit demselben Dekor hergestellt werden.

Kleine Unterschiede beziehungsweise eine geringfügig ungleichmäßige Ausführung des Farbtons oder der Bemalung sind daher als typische Merkmale des Bearbeitungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

3.7 Lackierung Die farbigen Gläser von Casali entstehen durch ein manuelles Kaltlackierungsverfahren.

Dabei werden mehrere Lackschichten aufgetragen, zwischen denen jeweils Trocknungszeiten eingehalten werden. Diese Trocknungszeiten werden durch die Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Umgebung beeinflusst.

Das Verfahren kann bei der Herstellung gleicher Farben zu geringfügigen Farbtonabweichungen führen.

Geringfügige Unterschiede in der Ausführung gegenüber den vom Unternehmen bereitgestellten Mustern sind daher als typische Merkmale des handwerklich ausgeführten Farbgebungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

4) BESTELLUNG UND ANNAHME DER BESTELLUNG

4.1 Kostenvoranschläge und/oder Angebote des Unternehmens stellen kein Vertragsangebot dar und sind in keiner Weise verbindlich.

4.2 Bestellungen werden nur angenommen, wenn sie per Fax an die Nummer +39 0547 671699 oder per E-Mail an info@casali.net übermittelt werden und der Kunde sämtliche Felder des Bestellformulars vollständig ausgefüllt hat.

4.3 Die Bestellung gilt als vom Unternehmen angenommen und damit als verbindlich, sobald die Auftragsbestätigung an den Kunden gesendet wurde.

Der Kunde muss dieses Dokument als Zeichen seiner Zustimmung unterzeichnen und innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt per Fax oder E-Mail an das Unternehmen zurücksenden.

4.4 Die Bestellung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem das Unternehmen die gegengezeichnete Auftragsbestätigung erhält.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Bestellung für den Kunden verbindlich und gilt als „Bestätigte Bestellung“.

4.5 Jede Änderung einer bereits gegengezeichneten und damit angenommenen Auftragsbestätigung führt dazu, dass das bereits hergestellte geänderte Produkt zusätzlich zum neuen Produkt berechnet wird.

Das Unternehmen ist berechtigt, Änderungen an bereits bestätigten Bestellungen abzulehnen.

4.6 Änderungen müssen vom Unternehmen genehmigt und anschließend vom Kunden zur Bestätigung unterzeichnet werden. Dabei sind die Bedingungen der Artikel 4.2 und 4.3 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen einzuhalten.

4.7 Im Falle der Anwendung von Artikel 4.5 beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der neuen gegengezeichneten Auftragsbestätigung.

5) LIEFERFRISTEN

5.1 Sofern die Parteien hinsichtlich der Lieferbedingungen des Produkts nichts anderes schriftlich vereinbart haben, liefert das Unternehmen das Produkt ab Werk an seinem eigenen Produktionsstandort an den Kunden.

Es gelten die von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten INCOTERMS in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fassung.

Auf Wunsch organisiert das Unternehmen den Transport des Produkts auf Risiko, Kosten und Rechnung des Kunden.

5.2 Die Lieferung muss innerhalb der in der bestätigten Bestellung angegebenen Frist erfolgen.

5.3 Die in der bestätigten Bestellung angegebenen Lieferfristen sind lediglich ungefähre Angaben und stellen keine wesentlichen Fristen im Sinne von Artikel 1457 des italienischen Zivilgesetzbuchs dar.

Die Transportzeiten sind in den Lieferfristen nicht enthalten.

5.4 Eine Verlängerung der in der bestätigten Bestellung angegebenen Lieferfristen begründet unter keinen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder die Stornierung der Bestellung.

5.5 Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen und/oder Nichterfüllungen im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts, sofern diese nicht unmittelbar dem Unternehmen zuzurechnen sind und/oder auf Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind, die zu einer Verzögerung des Herstellungsprozesses führen können.

6) PREISE

6.1 Sofern in der bestätigten Bestellung nichts anderes vereinbart wurde, wird das Produkt zu den Preisen geliefert, die in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Unternehmens angegeben sind.

6.2 Änderungen der Rohstoffkosten, die nach der Bestellung und vor der Lieferung eintreten, werden im endgültigen Preis des bestellten Produkts berücksichtigt.

Das Unternehmen ist berechtigt, den Verkaufspreis des Produkts entsprechend zu erhöhen, auch bei bereits abgeschlossenen Verträgen.

6.3 Die in Artikel 6.2 genannte Preisänderung kann vom Unternehmen einseitig vorgenommen werden und ist für den Kunden verbindlich, sofern sie keine Erhöhung von mehr als 20 % des Gesamtpreises des Produkts verursacht.

6.4 Das Unternehmen kann die Preislisten ändern, sofern es eine Anpassung für angemessen hält.

Die neuen Preise werden mit einer Vorankündigungsfrist von 30 Tagen wirksam.

6.5 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Transportkosten.

7) VERSAND UND VERPACKUNG

7.1 Sofern die Parteien in der bestätigten Bestellung nichts anderes schriftlich vereinbart haben, erfolgen sämtliche Transporte auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Wird das Unternehmen gemäß Artikel 5.1 mit der Organisation des Transports beauftragt, ist es berechtigt, das von ihm als am besten geeignet angesehene Transportmittel auszuwählen, sofern der Kunde keine besonderen Anweisungen erteilt hat.

7.2 Bei Ankunft der Ware am Bestimmungsort muss der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person die Verpackung in Anwesenheit des Frachtführers sorgfältig überprüfen.

Ist die Verpackung beschädigt, muss der Kunde auf dem Transportdokument des Frachtführers folgenden Vermerk anbringen:

„Annahme unter Vorbehalt wegen beschädigter Verpackung“

Dabei ist die Art des Schadens genau anzugeben. Der Kunde muss diese Erklärung unterzeichnen.

Ab dem Zeitpunkt der Annahme der Ware hat der Kunde sieben Tage Zeit, die Ware zu überprüfen und das Unternehmen per Fax an die Nummer +39 0547 671699 oder per E-Mail an info@casali.net über etwaige am Produkt festgestellte Mängel zu informieren.

Wird auf dem Transportdokument kein Vorbehalt vermerkt und/oder erfolgt die Mitteilung nach Ablauf der genannten Frist, hat der Kunde gegenüber dem Unternehmen keinen Anspruch auf Erstattung oder sonstige Entschädigung.

7.3 Die Ware wird je nach Menge oder Größe des Produkts in Kisten, Gestellen oder Kartons versandt.

Das Unternehmen ist berechtigt, die Versandart auszuwählen, die es zum Schutz des Produkts für am besten geeignet hält.

7.4 Lagerkosten, die aus Gründen entstehen, die dem Unternehmen nicht zuzurechnen sind, gehen ausschließlich zulasten des Kunden.

8) NICHTKONFORMITÄT

8.1 Der Kunde muss das Unternehmen über Abweichungen zwischen dem gelieferten Produkt und der in der bestätigten Bestellung angegebenen Art und Menge informieren.

Die Mitteilung muss innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung des Produkts mittels eines besonderen Berichts per Fax an die Nummer +39 0547 671699 oder per E-Mail an info@casali.net erfolgen.

8.2 Werden innerhalb der in Artikel 8.1 genannten Frist keine Abweichungen gemeldet, gilt das gelieferte Produkt als vollständig vertragsgemäß und als der Bestellung des Kunden entsprechend.

9) GARANTIE

9.1 Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, garantiert das Unternehmen für einen Zeitraum von einem Jahr ab Lieferung an den Kunden, dass das Produkt frei von Fehlern und Mängeln ist.

9.2 Die Garantie gilt nicht für Produkte, deren Mängel auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

  1. Schäden während des Transports;

  2. fahrlässige und/oder unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden;

  3. Nichtbeachtung der Anweisungen des Unternehmens bezüglich Installation, Betrieb und/oder Wartung des Produkts;

  4. Reparaturen oder Änderungen am Produkt durch den Kunden oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens.

9.3 Ist das Produkt mangelhaft, muss der Kunde das Unternehmen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung des Produkts durch ein besonderes schriftliches Einschreiben mit Rückschein informieren.

In dieser Mitteilung müssen die festgestellten Mängel genau beschrieben und die Reparatur beziehungsweise der Austausch des mangelhaften Produkts verlangt werden.

Wird diese Mitteilung nicht innerhalb der genannten Frist versendet, gilt das Produkt als vollständig mit dem Inhalt der bestätigten Bestellung übereinstimmend.

9.4 Nach Eingang der in Artikel 9.3 genannten Mitteilung und vorbehaltlich der Feststellung, dass keiner der in Artikel 9.2 genannten Umstände vorliegt, verpflichtet sich das Unternehmen, das mangelhafte Produkt innerhalb von drei Monaten nach Übergabe der Ware zu ersetzen.

9.5 Mit dem in Artikel 9.3 genannten Antrag auf Austausch des mangelhaften Produkts verzichtet der Kunde ausdrücklich auf das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz aufgrund des Mangels zu verlangen.

Dies erfolgt abweichend von Artikel 1490 und den nachfolgenden Artikeln des italienischen Zivilgesetzbuchs.

10) ZAHLUNGEN

10.1 Die Zahlungsbedingungen werden in der bestätigten Bestellung festgelegt.

10.2 Bei Ratenzahlungen und verspäteten Zahlungen fallen, auch wenn Kreditinstrumente ausgestellt oder verlängert werden, ohne dass eine förmliche Inverzugsetzung erforderlich ist, Zinsen an.

Die Zinsen werden auf Grundlage des offiziellen Diskontsatzes zuzüglich eines Aufschlags von 3 % berechnet.

Stempelgebühren und sämtliche Bankprovisionen gehen ausschließlich zulasten des Kunden.

10.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich das Unternehmen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden das Recht vor, laufende und zukünftige Lieferungen sowie die Produktion bestätigter Bestellungen auszusetzen, bis sämtliche fälligen Beträge und aufgelaufenen Verzugszinsen vollständig bezahlt wurden.

10.4 Der Kunde kann Ansprüche wegen Nichterfüllung und/oder Verzögerung durch das Unternehmen gemäß Artikel 10.3 nicht geltend machen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist.

11) EIGENTUMSVORBEHALT

11.1 Das in der bestätigten Bestellung bezeichnete Produkt bleibt gemäß Artikel 1523 und den nachfolgenden Artikeln des italienischen Zivilgesetzbuchs bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Unternehmens.

11.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um das Produkt zurückzunehmen, sofern dieses noch nicht vollständig bezahlt wurde.

12) STEUERN UND ABGABEN

Der Kunde ist allein für die Zahlung der Mehrwertsteuer sowie sämtlicher weiterer Steuern, Zölle und/oder steuerlicher Abgaben verantwortlich.

13) RÜCKTRITTS- UND KÜNDIGUNGSRECHT

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Lieferungen auszusetzen und den Vertrag in den folgenden Fällen als einvernehmlich aufgehoben zu betrachten:

a) Bei Wechselprotesten zulasten des Kunden oder bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden, auch wenn diese nur die Nichtzahlung einer einzelnen Preisrate betrifft, sowie wenn Vollstreckungsmaßnahmen hinsichtlich der beweglichen oder unbeweglichen Vermögenswerte des Kunden eingeleitet werden.

b) Wenn der Kunde geschäftsunfähig wird oder verstirbt.

14) ANWENDBARES RECHT

14.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und sämtliche nationalen Kaufverträge, die die Parteien auf ihrer Grundlage abschließen, unterliegen italienischem Recht.

14.2 Internationale Kaufverträge unterliegen dem Wiener Übereinkommen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Für alle Fragen, die nicht durch dieses Übereinkommen geregelt werden, gilt italienisches Recht.

15) STREITBEILEGUNG UND GERICHTSSTAND

Das Unternehmen und der Kunde unterwerfen sämtliche Streitigkeiten, die zwischen ihnen hinsichtlich der Auslegung, Anwendung und/oder Erfüllung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen entstehen können, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Forlì.

16) SONSTIGE BESTIMMUNGEN

16.1 Höhere Gewalt

Das Unternehmen haftet dem Kunden gegenüber in keiner Weise für eine ausgebliebene oder verspätete Herstellung und/oder Lieferung des Produkts, sofern diese auf Umständen beruhen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Erdbeben;

  • Seebeben;

  • Überschwemmungen;

  • Brände;

  • Streiks;

  • Kriege;

  • Unruhen;

  • Maßnahmen öffentlicher Behörden;

  • Embargos;

  • Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen;

  • sonstige Handlungen oder Ursachen, die dem Unternehmen in keiner Weise zuzurechnen sind und die das Unternehmen vernünftigerweise nicht beheben kann.

In diesen Fällen wird die in der bestätigten Bestellung angegebene Frist für die Herstellung und/oder Lieferung des Produkts für die gesamte Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt.

16.2 Verzicht

Die vollständige oder teilweise Nichtausübung der dem Unternehmen aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zustehenden Rechte darf in keiner Weise als ausdrücklicher Verzicht auf diese Rechte ausgelegt oder betrachtet werden.

Sie hindert das Unternehmen außerdem nicht daran, diese Rechte oder andere Rechte, die ihm aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen zustehen, später auszuüben.

16.3 Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichtig und/oder unwirksam sein, weil sie gegen geltendes Recht verstoßen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

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