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Rechtliche Bestimmungen

Rechtliche Bedingungen und Erklärung gemäß Art. 104 des italienischen Verbraucherschutzgesetzbuchs

 

1.CASALI hat die Sicherheit zu seinem obersten Grundsatz gemacht und bringt gemäß Art. 104 des italienischen Verbraucherschutzgesetzbuchs ausschließlich sichere Produkte auf den Markt.

2.Alle Produkte von CASALI erfüllen die derzeit in der Branche geltenden Qualitäts- und Sicherheitskriterien sowie die entsprechenden Normen.

Insbesondere wird in den Produktionsbereichen Türen, Lösungen und Projekte ausschließlich vorgespanntes Glas verwendet.

Sämtliche von CASALI für die Herstellung seiner Produkte verwendeten Gläser werden mittels eines nickelfreien Verfahrens produziert. Dadurch wird das Vorhandensein von Nickel-Schwefel-Partikeln beziehungsweise Nickelsulfid-Einschlüssen ausgeschlossen, die eine der Hauptursachen für spontane Brüche von Glasscheiben darstellen, die mit anderen Verfahren hergestellt wurden.

CASALI-Gläser werden einem thermischen Vorspannverfahren unterzogen. Dieses thermische Verfahren härtet nicht nur die Glasstruktur und erhöht deren Widerstandsfähigkeit, sondern verursacht auch einen thermischen Schock. Bei vorhandenen Fehlern führt dieser dazu, dass das Glas bereits im Ofen oder innerhalb von 24 Stunden nach dem Abkühlen in Fragmente zerbricht.

Als zusätzliche Garantie für die Qualität und Sicherheit seiner Produkte und Zubehörteile hat der Hersteller diese zertifizieren lassen.

Diese Zertifizierung beruht auf der Einhaltung der besonders strengen UNI-Normen und -Vorschriften, die vom Hersteller hohe Qualitätsstandards verlangen.

Die Produkte wurden einer Erstprüfung sowie regelmäßigen Kontrollen durch ein unabhängiges Labor unterzogen, das die entsprechenden Analysen durchgeführt und die Leistungen der Produkte zertifiziert hat.

Die Einhaltung der UNI-Normen gewährleistet, dass die erreichten Leistungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen liegen, und bestätigt die Qualität der CASALI-Produkte.
 

3.Die Gläser von CASALI erfüllen die in den folgenden technischen Normen festgelegten Kriterien:

  • BRUCHBILD- UND STOSSFESTIGKEITSPRÜFUNG AN THERMISCH VORGESPANNTEM KALK-NATRONSILICAT-SICHERHEITSGLAS gemäß den Normen UNI EN 12150-1:2001 und UNI EN 12150-2:2005.

  • UNI EN 1288-3:2001
    Glas im Bauwesen – Bestimmung der Biegefestigkeit von Glas – Prüfung mit an zwei Punkten befestigter Probe beziehungsweise Vierpunkt-Biegeprüfung.

  • UNI EN 12600:2004
    Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch – Verfahren für die Stoßprüfung und Klassifizierung von Flachglas.

Bezugsnormen

  • UNI EN 12150-1:2001
    Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalk-Natronsilicat-Einscheibensicherheitsglas – Definition und Beschreibung.

  • UNI EN 12150-2:2005
    Glas im Bauwesen – Thermisch vorgespanntes Kalk-Natronsilicat-Einscheibensicherheitsglas – Definition und Beschreibung – Teil 2: Konformitätsbewertung und Produktnorm.

4.Die Produkte von CASALI erfüllen die in den folgenden technischen Normen festgelegten Kriterien:

  • UNI EN 947:2000
    Drehflügel- oder Pendeltüren – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen vertikale Belastung.

  • UNI EN 948:2000
    Drehflügel- oder Pendeltüren – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen statische Verwindung.

  • UNI EN 949:2000
    Fenster, Vorhangfassaden, Türen und Abschlüsse – Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen den Aufprall eines weichen und schweren Körpers.

  • UNI EN 12046-2:2002
    Bedienkräfte – Prüfverfahren – Türen.

  • UNI EN 1191:2002
    Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit gegen wiederholtes Öffnen und Schließen – Prüfverfahren.

  • UNI EN 1192:2000
    Türen – Klassifizierung der Anforderungen an die mechanische Festigkeit.

  • UNI EN 1527:2000
    Beschläge für Fenster und Türen – Beschläge für Schiebe- und Falttüren – Anforderungen und Prüfverfahren.

  • UNI 10807:1999
    Vorgefertigte Geländer, Balustraden und Brüstungen – Bestimmung der mechanischen Widerstandsfähigkeit gegen dynamische Belastungen.

  • NF P01-013:1998
    Widerstandsfähigkeit gegen dynamische Belastungen – Pendelprüfung gemäß der Norm.

  • Italienisches Ministerialdekret des Infrastrukturministeriums vom 14.01.2008
    Horizontale Linienlast.

5.Es wird darauf hingewiesen, dass eine nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung der CASALI-Produkte eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen kann.

Als nicht abschließende Beispiele gelten insbesondere folgende Verwendungen als nicht bestimmungsgemäß oder unsachgemäß:

  • das Werfen stumpfer Gegenstände gegen die Produkte;

  • dauerhaftes Reiben an den Produkten;

  • die Installation von Gläsern ohne Beschläge von CASALI;

  • starke Stöße gegen die Produkte;

  • die Einwirkung übermäßig hoher Temperaturen;

  • die Reinigung mit chemischen Lösungsmitteln, die für thermisch vorgespanntes Glas ungeeignet sind;

  • Verwendungen, die nicht den Normen und Vorschriften entsprechen, nach denen die Produkte zertifiziert wurden.

Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für eine nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung der Produkte.


6.Der Benutzer beziehungsweise Käufer ist verpflichtet zu überprüfen, ob das erworbene Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist und ob sowohl das Produkt als auch dessen vorgesehene Verwendung die gesetzlichen Anforderungen und Normen des Bestimmungslandes erfüllen.

 

7.Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines CASALI-Produkts, an denen der Hersteller beteiligt sein könnte, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Forlì und sind nach italienischem Recht zu entscheiden.

Jeder Streitfall zwischen dem Käufer und dem Hersteller muss zuvor einem Mediationsverfahren unterzogen werden, das vor INMEDIAR – dem Nationalen Institut für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit – durchzuführen ist.

8.Es wird erklärt, dass die vorliegenden Bedingungen im November 2014 verfasst wurden.


9. Maßtoleranzen für Flachglas und gebogenes Glas

Nachfolgend sind die Maßtoleranzen für CASALI-Gläser aufgeführt.

Gebogenes Glas

  • Abweichung der Biegung: ± 5 mm;

  • Geradheit: ± 3 mm pro Meter;

  • Verwindung beziehungsweise Verformung: ± 5 mm.

Flachglas

  • Geradheit: ± 2,5 mm pro Meter.

Flachglas und gebogenes Glas

  • Zuschnitt, Formgebung und Bohrungen: ± 2 mm.

10. Herstellungsverfahren und Hinweise

Glas:

Aus chemisch-physikalischer Sicht ist Glas ein amorpher Feststoff beziehungsweise eine Flüssigkeit mit sehr hoher Viskosität, die durch schnelles Abkühlen geschmolzener silikatischer Materialien entsteht.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, beispielsweise das Vorhandensein von Zinnflecken, sind als typische und unvermeidbare Merkmale des Herstellungsverfahrens anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

Eigenfarbe

„Alle für Verglasungen verwendeten Materialien besitzen eine Eigenfarbe, die durch die Rohstoffe bestimmt wird, aus denen sie bestehen. Diese Farbe wird mit zunehmender Dicke der Glasscheibe deutlicher sichtbar.“
– Assovetro

Thermisches Vorspannen

Vorgespanntes Glas wird durch ein thermisches Härtungsverfahren, das sogenannte Vorspannen, hergestellt.

Vorgespanntes Glas ist bis zu sechsmal widerstandsfähiger als nicht vorgespanntes Glas.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass oberflächliche Fehler durch mechanische Druckspannungen „geschlossen“ werden, während der innere Bereich weitgehend frei von Fehlern bleibt, die zur Bildung von Rissen führen könnten.

Aus optischer Sicht kann eine Glasscheibe infolge des Vorspannverfahrens Verzerrungen aufweisen, die bei nicht vorgespanntem Glas nicht vorhanden sind.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, einschließlich geringfügiger Spuren des Vorspannverfahrens, sind als typische Merkmale des Glasherstellungsverfahrens anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

Das thermische Härteverfahren führt zur Entstehung unterschiedlich gespannter Bereiche im Querschnitt des Glases.

Dadurch entsteht ein doppelbrechender Effekt, der unter polarisiertem Licht sichtbar wird und als Anisotropie beziehungsweise Irisieren bezeichnet wird.

Bei der Betrachtung von thermisch vorgespanntem Kalk-Natronsilicat-Sicherheitsglas unter polarisiertem Licht erscheinen die gespannten Bereiche als farbige Zonen, die allgemein als „Leopardenflecken“ bezeichnet werden.

Polarisiertes Licht ist Bestandteil des normalen Tageslichts. Seine Intensität hängt von den Wetterbedingungen und vom Sonnenstand ab.

Der doppelbrechende Effekt ist insbesondere bei einer Betrachtung aus einem starken Winkel oder durch polarisierte Brillengläser sichtbar.

Biegen

Gebogenes Glas ist Glas, das schrittweise auf hohe Temperaturen von ungefähr 500 °C bis 750 °C erwärmt wird, bis es ausreichend plastisch ist, um sich in einem Biegeofen an eine konkave oder konvexe Form anzulegen.

Das Biegen des Glases wird üblicherweise durch mechanische oder pneumatische Vorrichtungen unterstützt. Diese erleichtern den Prozess und ermöglichen das Biegen bei einer ausreichend hohen Viskosität, sodass die ursprünglichen Eigenschaften der Glasscheibe nach dem Kontakt mit der Form möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Gebogenes Glas kann nicht hergestellt werden, ohne dass sich die Struktur der verwendeten Form zumindest in geringfügigem Umfang auf dem Glas abzeichnet.

Dieses Verfahren kann die Transparenz und die gleichmäßige Dicke der Glasscheibe beeinträchtigen.

Der Biegevorgang endet mit einer sofortigen Abkühlung, um thermisch vorgespanntes gebogenes Glas zu erhalten.

Etwaige Unvollkommenheiten des Glases, einschließlich geringfügiger Spuren des Vorspannverfahrens und/oder der verwendeten Form, sind als typische Merkmale des Herstellungsverfahrens für gebogenes Glas anzusehen und stellen daher keinen Reklamationsgrund dar.

Gravur

Die von CASALI auf seinen Gläsern ausgeführte Gravur wird von einem Mitarbeiter manuell angefertigt.

Daher können selbst bei demselben Dekor geringfügige Abweichungen in Form und Ausführung gegenüber den vom Unternehmen bereitgestellten Mustern auftreten.

Diese geringfügigen Unterschiede sind charakteristisch für das handwerkliche Herstellungsverfahren und verleihen dem Produkt einen zusätzlichen Wert. Jede vom Unternehmen hergestellte Tür ist daher ein Unikat.

Kleine Unterschiede oder eine geringfügig ungleichmäßige Ausführung der Gravur sind als typische Merkmale des Bearbeitungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Bemalung

Die Bemalung der von CASALI gravierten Gläser erfolgt manuell mit einem geeigneten Pinsel.

Geringfügige Unterschiede im Farbton und in der Ausführung sind charakteristisch für diese handwerkliche Arbeit und machen jede Tür zu einem Unikat. Dies gilt auch für mehrere Türen, die mit demselben Dekor hergestellt werden.

Kleine Unterschiede beziehungsweise eine geringfügig ungleichmäßige Ausführung des Farbtons oder der Bemalung sind daher als typische Merkmale des handwerklichen Herstellungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Lackierung

Die farbigen Gläser von CASALI entstehen durch ein manuelles Kaltlackierungsverfahren.

Dabei werden mehrere Lackschichten aufgetragen, zwischen denen jeweils Trocknungszeiten eingehalten werden. Diese Trocknungszeiten werden durch die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit der Umgebung beeinflusst.

Das Verfahren kann bei der Herstellung gleicher Farben zu geringfügigen Farbtonabweichungen führen.

Geringfügige Unterschiede in der Ausführung gegenüber den vom Unternehmen bereitgestellten Mustern sind daher als typische Merkmale des handwerklich ausgeführten Farbgebungsverfahrens anzusehen und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Verspiegelung

Auf der der reflektierenden Seite gegenüberliegenden Glasoberfläche wird durch Elektrolyse eine dünne Silber- oder Aluminiumschicht aufgebracht und anschließend mit einem Schutzlack beschichtet.

Danach wird das Glas lackiert.

Unvollkommenheiten der Silberschicht mit einer Größe von höchstens 3 mm sind als typische Merkmale des Versilberungsverfahrens anzusehen und können nicht beanstandet werden.

Hierzu zählen beispielsweise kleine Ausblühungen, Kratzer oder Bereiche, in denen sich kein Silber abgelagert hat.

Beurteilung zulässiger Fehler

Nachfolgend werden die Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit von Fehlern aufgeführt, die an für die Verwendung im Bauwesen bestimmten Gläsern festgestellt werden.

„Die Prüfung des Glases muss aus einer Entfernung von mindestens einem Meter erfolgen. Das Glas darf ausschließlich von innen nach außen, in aufrechter Position und frontal beziehungsweise senkrecht zur Glasoberfläche betrachtet werden.

Die Prüfung muss bei diffusem Tageslicht, beispielsweise bei bedecktem Himmel, ohne direkte Sonneneinstrahlung und ohne künstliche Beleuchtung durchgeführt werden.

Gläser innerhalb von Räumen beziehungsweise Innenverglasungen müssen bei diffuser Beleuchtung, in aufrechter Position und frontal betrachtet werden.“

„Einschlüsse, Blasen, Punkte oder Flecken mit einer Größe von höchstens 0,5 mm gelten nicht als Fehler.

Eine örtliche Konzentration von Einschlüssen, Blasen, Punkten, Flecken sowie punktförmigen oder flächigen Rückständen ist zulässig, sofern dadurch keine optische Beeinträchtigung entsteht und die Größe in jedem Fall 3 mm nicht überschreitet.“
– Assovetro

Schattierungen, Pigmentablagerungen und Oberflächenwelligkeiten hängen von der angewandten Lackierungstechnik ab und müssen nach den oben genannten Kriterien beurteilt werden.

Die Materialien und insbesondere die Lackierungen unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess, der auch von den jeweiligen Nutzungsbedingungen abhängt.

Bei vorgespanntem Glas wird die örtliche Ebenheit parallel zur Glaskante in einem Abstand von 25 mm von dieser gemessen. Hierfür wird ein gerades, starres Lineal mit einer Länge von 300 mm verwendet.

Der maximal zulässige Wert der Welligkeit beträgt 0,5 mm auf einer Länge von 300 mm.

Die Gesamtwelligkeit über die Länge des Glases darf 3 mm je 1.000 mm Glaslänge nicht überschreiten.


11. Pflege der CASALI-Produkte

Für die Pflege gravierter oder sandgestrahlter Produkte wird empfohlen, ausschließlich das mit dem Produkt gelieferte spezielle Reinigungsset für graviertes beziehungsweise sandgestrahltes Glas zu verwenden. Dabei sind die Anweisungen der beiliegenden Gebrauchsanleitung zu beachten.

Bemalte Bereiche dürfen ausschließlich mit dem mitgelieferten speziellen Mikrofasertuch abgestaubt werden. Es dürfen keine Reinigungsprodukte verwendet werden.

Für die Pflege lackierter Produkte wird empfohlen, ausschließlich das mit dem Produkt gelieferte spezielle Reinigungsset für lackiertes Glas zu verwenden. Dabei sind die Anweisungen der beiliegenden Gebrauchsanleitung zu beachten.

Für die Pflege transparenter oder geätzter Gläser können handelsübliche Glasreinigungsmittel verwendet werden, sofern diese weder Alkohol noch Lösungsmittel enthalten.

Es ist besonders darauf zu achten, dass gravierte oder sandgestrahlte Bereiche keinesfalls mit Silikon oder ähnlichen Produkten in Berührung kommen. Diese können das Erscheinungsbild und die Oberfläche des Glases dauerhaft und irreversibel beeinträchtigen.

Bei der Montage von Zargen für Schiebetüren mit Wandtasche, die nicht von CASALI bezogen wurden, dürfen keine Bürstendichtungen installiert werden, die die Sandstrahlung des Glases beschädigen könnten.
 

12. Oberflächenbehandlung des Zubehörs

Für die Materialien und Oberflächenbehandlungen der Zubehörteile können unterschiedliche Technologien eingesetzt werden.

Zur Definition einer Farbe wird ein bestimmter Standard verwendet.

Der allgemein verwendete Standard ist das CIE-System von 1976. Dabei handelt es sich um den Farbraum L* + a* + b*, der auch als CIELAB bezeichnet wird.

CIELAB ist derzeit einer der am häufigsten verwendeten Farbräume für die Messung der Farbe eines Gegenstands und wird in zahlreichen Bereichen eingesetzt.

In diesem Farbraum bezeichnet:

  • L* die Helligkeit;

  • a* und b* die Farbkoordinaten beziehungsweise Chromatizitätskoordinaten.

Auf Grundlage dieser Definitionen sind Unterschiede von bis zu sechs Punkten innerhalb der CIELAB-Parameter bei der Oberflächenbehandlung nicht beanstandbar.

Die zehnjährige Garantie [erlischt – das entsprechende Verb fehlt im englischen Original] unmittelbar beim Eintritt eines der folgenden Fälle:

  • unsachgemäße oder für den jeweiligen Verwendungszweck ungeeignete Nutzung;

  • Nichtbeachtung der Montage- oder Pflegeanweisungen;

  • eigenmächtig vorgenommene Änderungen oder Reparaturen;

  • chemische oder physikalische Reaktionen, die durch die Verwendung scharfer und/oder scheuernder Gegenstände oder säurehaltiger beziehungsweise korrosiver Produkte verursacht werden.

Für die Reinigung der Zubehörteile darf, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ausschließlich ein mit Wasser angefeuchtetes Tuch verwendet werden.

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